Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ORF Telekommunikation
Inh. Matthias Orf
Prinzenstrasse 38
34225 Baunatal

ORF Telekommunikation, Inh. Matthias Orf – im folgenden ORF genannt -, vertreibt Telekommunikationsanlagen, -geräte, -Zubehörteile und -Software, erledigt deren Installation, Fehlerbehebung und Reparatur, vermittelt Telekommunikationsdienstleistungen Dritter und bietet im Zusammenhang mit dem vorgenannten Leistungsangebot stehende Beratungsleistungen und Schulungen an.

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ORF

Die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen und anderer Leistungen durch ORF, erfolgt unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, der individuell getroffenen Vereinbarungen und im Übrigen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, den AGB der ORF,. Diese AGB werden mit Kenntnisnahme durch den Besteller, Käufer, Auftraggeber oder Waren- oder Dienstleistungsempfänger (den Kunden) Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen diesem und der ORF.

Bei Widerspruch des Kunden gegen die Verwendung dieser AGB oder gegen einzelne Klauseln, gelten Bestellung oder Beauftragung als ein für beide Seiten unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Vertragliche Verpflichtungen, auch aus dieser AGB, ergeben sich erst mit Einigung über den endgültigen Vertragsinhalt.

Entgegenstehende AGB des Kunden werden nur insoweit Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen, als sie den nachstehenden Bedingungen nicht widersprechen oder – soweit entgegenstehend – ORF, diesen ausdrücklich zustimmt. Im Übrigen bleibt es bei der Geltung der AGB der ORF. Diese ist ihrerseits nicht zu einem ausdrücklichen Widerspruch verpflichtet.

2. Zustandekommen des Vertrages

Bestellungen des Kunden unter ausschließlicher Verwendung des Internet oder durch eMail werden unverzüglich unter Angabe des Preises und der Kosten der bestellten Ware und des voraussichtlichen Liefertages per eMail bestätigt. Diese Bestätigung dient lediglich der Information des Kunden und führt noch nicht zum Zustandekommen des Vertrages.

Der Vertrag kommt mit Eingang des vereinbarten Kaufpreises, Dienst- oder Werklohnes, spätestens mit Empfang der bestellten Ware oder der Entgegennahme der Leistung oder eines ersten Teiles der Leistung durch den Kunden zustande. Kann die Ware nicht binnen zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung oder – im Falle dass Vorauszahlung vereinbart ist – nach Eingang des Kaufpreises zur Versendung gebracht oder die Leistung zur Entgegennahme angeboten werden, wird binnen gleicher Frist eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des voraussichtlichen Versand- oder Leistungstages an den Kunden aufgegeben. Mit dem Eingang der schriftlichen Bestätigung bei dem Kunden gilt der Vertrag als zustandegekommen.

Der Kunde kann, wenn er Verbraucher iSd. § 13 BGB ist, seine unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln getätigte Bestellung oder erteilten Auftrag bis zum Eingang der Ware oder bei Dienstleistungen bis zum Tage des Vertragsschlusses jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann auf dem gleichen Weg wie die ursprüngliche Bestellung oder Auftrag, aber auch schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, erfolgen.

Der Kunde ist, wenn er kein Verbraucher iSd. § 13 BGB ist, oder wenn Bestellung oder Auftrag nicht unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgten, zwei Wochen, gerechnet von der Absendung der Bestellung oder des Auftrages an sein Vertragsangebot gebunden. Den den Vertragsschluss begründende Eingang der Bestätigung bei dem Kunden, der nicht Verbraucher iSd. § 13 BGB ist, kann ORF, durch Nachweis der Absendung der Bestätigung belegen. In diesem Fall gilt der Eingang als zwei Werktage nach Absendung als erfolgt, es sei denn, der Kunde kann einen späteren oder den nicht erfolgten Eingang durch gerichtsüblichen Beleg nachweisen.

3. Leistungsbeschreibungen und Preise

ORF, verpflichtet sich, hinsichtlich Leistungsumfang und Preis das Bestellte oder Beauftragte so zu liefern oder zu leisten, wie es sich aus einer konkreten Aufforderung der ORF, zur Abgabe eines Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages ergibt. Diese Verpflichtung entfällt, wenn in der Aufforderung (dem Angebot) der ORF, der Tag angegeben ist bis zu dem diese sich längstens an ihr Angebot gebunden halten will und die Bestellung oder Beauftragung nach 24.00 Uhr dieses Tages bei der ORF, eingeht. Ist dies der Fall, teilt ORF, dem Kunden mit, dass zu den in dem Angebot angebotenen Bedingungen nicht mehr geliefert oder geleistet werden kann und gibt dem Kunden die neuen Bedingungen und eine eventuelle neue Befristung bekannt. Ohne schriftliche Bestätigung der neuen Bedingungen durch den Kunden bestehen für ORF, keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.

An schriftliche Angebote (Brief, Fax und eMail) hält sich ORF, zwei Wochen ab dem Tag der Abfassung des Angebots, an Katalogangebote bis zum Tag des Erscheinens des Nachfolgekataloges, an mündliche Angebote drei Werktage und an im Internet veröffentlichte Angebote bis 24.00 Uhr des folgenden Tages an dem zuletzt Zugriff auf dieses Angebot bestand, gebunden. Bestellungen und Aufträge, die bei der ORF, nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden wie Angebote behandelt, die nach Ablauf einer von der ORF, ausdrücklich bezeichneten Frist eingehen.

Produkt- und Leistungspreise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, aber ausschließlich der Verpackungs-, Porto- und Inkassokosten. Diese werden jeweils gesondert ausgewiesen und berechnet. Die Preisangaben erfolgen in Euro.

Preisangaben gegenüber Wiederverkäufern oder Unternehmern iSd § 14 BGB verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

Bestellungen und Aufträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen, werden von der ORF, erledigt, wenn der vereinbarte Zahlbetrag bei der ORF, eingegangen ist oder dessen Eingang durch den Kunden nach Einleitung der Zahlungsweges nicht mehr verhindert werden kann.

Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Kunde der Zahlung im Wege der Nachnahmezustellung zustimmt oder wenn die Bezahlung per Überweisung, Scheck, Kreditkarte und nach Einrichtung dieses Zahlungsweges, durch PayPal erfolgt.
Die Zahlung gilt als eingegangen, wenn die Zahlung auf dem Bankkonto der ORF, zum Wert gestellt ist und nicht mehr vom Kunden zurückgerufen werden kann.

Alle anderen Bestellungen können zusätzlich auch nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen folgend auf das Rechnungsdatum oder durch Lastschrifteinzug bezahlt werden, wenn dies ausdrücklich mit der ORF, vereinbart worden ist.

5. Lieferungs- und Leistungsvorbehalte

ORF, ist nicht verpflichtet, eine Ware zu liefern oder eine Leistung zu erbringen, wenn diese für ORF, zum Zeitpunkt der Bestellung oder Beauftragung durch den Kunden nicht verfügbar ist, weil diese bei ihr bereits abverkauft ist und zu den gleichen Bedingungen nicht mehr nachbeschafft werden kann oder der ORF, von deren Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde.

Ist dies der Fall, teilt ORF, dies dem Kunden unmittelbar nach Eingang der Bestellung oder des Auftrages mit und erstattet gleichzeitig etwa vom Kunden geleistete Vorauszahlungen. Der Kunde akzeptiert geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware in Ausstattung und Leistungsumfang von den in dem Angebot der ORF, gemachten Angaben, wenn die Ware oder die Leistung in Qualität und Preis der Bestellung oder dem Auftrag gleichwertig sind.

6. Widerrufsrecht

Bis zum Tag des Vertragsschlusses kann der Kunde, der Verbraucher iSd. § 13 BGB ist und die Ware oder Leistung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bestellt oder beauftragt hat, die Bestellung oder den Auftrag jederzeit widerrufen.

Einem solchen Kunden steht auch ab Eingang der Ware oder bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren ab dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsschlusses ein Widerrufsrecht zu, welches innerhalb der zwei darauf folgenden Wochen auszuüben ist. Die Frist beginnt nur dann zu laufen, wenn der Kunden vor Vertragsschluss oder gleichzeitig mit Vertragsschluss über die wesentlichen Vertragsinhalte und insbesondere sein Widerrufsrecht informiert worden ist. Der Widerruf muss nicht begründet werden, muss aber schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen, oder kann durch schlichte Rücksendung der Ware erfolgen. Die Frist ist eingehalten, wenn die Absendung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware innerhalb des Zweiwochenzeitraums erfolgt ist. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung gehen nur dann zu Lasten des Kunden, wenn der Bestell- oder Auftragswert 40 Euro nicht überschreitet und die gelieferte Ware der Bestellten entsprach.

Die Verweigerung der Annahme der Ware oder Dienstleistung oder die Unmöglichkeit der Zustellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung über mehr als zehn Werktage werden von der ORF, als Erklärung des Kunden, dass er die Bestellung oder den Auftrag widerruft, verstanden. Der Kunde erhält mit der Information über die Unwirksamkeit der Bestellung etwa schon geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet.

Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Ware sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs kann ORF, deren Wert vergütet verlangen. Bei Verschlechterung, Untergang oder anderweitiger Unmöglichkeit der Rückgabe bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs kann ORF, den Wert der Ware vergütet verlangen.

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Rücksendung der Ware nicht binnen der oben bezeichneten Frist nach oder ermöglicht er der ORF, zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht, ihre Leistungserbringung einzustellen, kann ORF, im Falle der Warenlieferung statt des Nutzungswertes die Wertdifferenz aus Neupreis und dem Preis für eine Gebrauchtware, im Falle der Dienstleistung den ursprünglich vereinbarten Leistungspreis, jeweils bis zur Rückgabe oder der Unterbrechung der Leistung verlangen. Für den Fall der nach Fristablauf eingetretenen Verschlechterung, des Untergangs oder anderweitiger Unmöglichkeit, kann ORF, wenn die Rückgabe nicht binnen der Frist erfolgt ist, den ursprünglichen Kaufpreis verlangen. Beruft sich der Kunde darauf, dass die vorbezeichneten Umstände vor Fristablauf eingetreten sind, hat er dies nachzuweisen. Fällt der Ablauf der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, kann der Kunde die Absendung der Ware oder die Leistungsunterbrechung bis zum Ablauf des darauffolgenden Werktages bewirken. Dies gilt nicht für die Widerrufserklärung und die Rücksendung der Ware, wenn damit gleichzeitig der Widerruf erklärt werden soll.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens vier Monate nach Wareneingang oder bei Dienstleistungen vier Monate nach Vertragsschluss bzw. wenn ORF, mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit deren Erbringung begonnen hat.

Hat der Kunde seine Bestellung oder seinen Auftrag frist- und formgerecht widerrufen, erstattet ORF, nach Eingang der zurückgegebenen Ware oder Unterbrechung der Dienstleistung, dem Kunden den Kauf- oder Dienstpreis zuzüglich eventueller Kosten für den Rücktransport in voller Höhe. Der Erstattungsbetrag wird binnen zwei Werktagen auf den Zahlungsweg gegeben.

ORF, ist berechtigt, Nutzungsgebühren, Warenwert oder Differenzwerte, wenn diese vom Kunden zu entrichten sind, vorab abzuziehen.

Für Kunden iSd § 13 BGB, die die Ware oder Leistung nicht unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bestellt oder beauftragt haben, besteht kein Widerrufsrecht.

7. Liefer- und Annahmeverzug

Kann der Kunde seine Bestellung oder den Auftrag nicht schon aufgrund der vorstehenden oder anderer Regelungen widerrufen, ist er zum Widerruf wegen Lieferverzuges berechtigt, wenn ORF, die Bestellung nicht gemäss den vorstehenden Regelungen rechtzeitig erledigt oder nicht rechtzeitig bestätigt.

Überschreitet ORF, eine vereinbarte oder angegebene Lieferfrist um fünf Werktage, kann der Kunde der ORF, schriftlich eine weitere Frist von fünf Werktagen zur Erledigung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden ist bzw. der Vertrag als aufgehoben gilt.

Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens stehen dem Kunden nur dann zu, wenn dieser die Lieferung zu einem bestimmten Tag verlangt und ORF, diesen ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat. Das Verschulden der Lieferanten der ORF, werden dieser nicht zugerechnet. Besteht ein Anspruch der ORF, gegen ihren Lieferanten auf Ersatz des bei dem Kunden eingetreten Schaden, verpflichtet sich ORF, diesen an den Kunden abzutreten. Mit der Ablehnung eines bestimmten Liefertages durch ORF, ist der Kunde an sein Vertragsangebot nicht mehr gebunden.

Kommt der Vertragspartner oder der Kunde mit der vereinbarten Leistung schuldhaft in Verzug, kann ORF, nach einfacher Mahnung und anschließender schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und den ihr entstandenen Verzugsschaden zum Ersatz verlangen oder nur Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Ist der Vertragspartner oder Kunde Unternehmer iSd. § 14 BGB oder Kaufmann iSd. HGB kann ORF, durch schriftlichen Hinweis in ihrer Bestellung oder ihrem Auftrag bzw. in der Bestätigung die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges bewirken. In dem Hinweis muss die Höhe der Vertragsstrafe bezeichnet sein. Wird der Vereinbarung nicht ausdrücklich, schriftlich und unverzüglich widersprochen gilt diese als vereinbart. Im Falle des Widerspruchs ist ORF, nicht mehr an ihr Angebot gebunden.

Der vorstehende Absatz gilt sinngemäß auch für den Fall, dass der Kunde seinen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und dadurch verhindert, dass ORF, ihren Verpflichtungen überhaupt nicht oder nur teilweise nachkommen kann.

Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens freigestellt.

8. Mängelrügen und Gewährleistung

Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Paketdienst oder dem Spediteur und gegenüber der ORF, anzuzeigen.
Ersatzansprüche, die ORF, bei dem Transportunternehmen alleine deshalb nicht geltend machen kann, weil es an der unverzüglichen Schadensmeldung fehlt, hat der Kunde sich bei der Rückgabe der Ware oder bei einem Umtausch anrechnen zu lassen, bzw. zu ersetzen.

Offensichtliche Mängel sind der ORF, binnen zehn Tagen nach Empfang der Ware oder Entgegennahme der Dienstleistung durch schriftliche Mitteilung anzuzeigen, Mängel die nicht offensichtlich sind aber vom Kunden erkannt werden, wenn die Ware oder die Dienstleistung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden, sind binnen zehn Tage nach der Mangelfeststellung schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist reicht die Absendung der Mitteilung. Die Frist beginnt nicht zu laufen, so lange eine Mitteilung zumutbar nicht gemacht werden konnte und der Kunde dies nachweisen kann.

Für die Kunden, auf die die Vorschriften des HGB anwendbar sind, bleibt es bei der gesetzlich vorgesehenen unverzüglichen Überprüfungspflicht bei Empfang der Ware oder der Dienstleistung.

Bei Verstoß gegen die vorbeschriebenen Anzeigepflichten, kann ORF, Wandlung, Umtausch oder Mangelbeseitigung wegen dieser nicht rechtzeitig angezeigten Mängel ablehnen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nicht im Einzelfall längere Fristen durch ORF, zugestanden werden. Eine Wandlung des Vertrages oder eine Minderung der Vergütung wegen eines Mangels kann der Kunde nur dann verlangen, wenn er der ORF, zuvor die zweimalige Gelegenheit zur Behebung desselben Mangels oder insgesamt drei Mal die Gelegenheit zur Behebung zweier oder dreier Mängel gegeben hat. Werden bei einer Mängelbehebung mehrere Mängel gleichzeitig behoben, werden diese Mängel als ein Mangel bewertet. Nimmt die Mängelbehebung mehr als drei Werktage in Anspruch oder ist der Kunde offensichtlich auf die durchgehende Funktionsfähigkeit der Einrichtung angewiesen, wird ORF, bemüht sein eine angemessene Ersatzeinrichtung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

ORF, behält sich das Recht vor, die Ware durch Neulieferung oder durch eine gleichwertige Ware oder durch Austausch von Teilen ganz oder teilweise zu ersetzen.
Im Falle der Ersatzleistung gilt die Neulieferung von Teilen als Teil der ursprünglichen Lieferung und verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. Dies gilt nicht, wenn bei der Teilneulieferung der erneute Mangel auf der fehlerhaften Montage des Neuteiles beruht.

Änderungen, Reparaturversuche oder sonstige Eingriffe in die Geräte, Installation oder die Software durch den Kunden oder einen nicht von dem Hersteller autorisierten Betrieb führen zum Gewährleistungsausschluss, es sei denn, dass der Mangel offensichtlich in keinerlei Zusammenhang damit stehen kann.

Der Kunde hat der ORF, die Ware auf seine Gefahr zur Mängelbehebung an deren Sitz zu übergeben und dort wieder abzuholen, es sei denn es handelt sich um Geräte oder Einrichtungen, die nur am Aufstellort instandgesetzt werden können oder der Transportaufwand oder deren Kosten in keinem Verhältnis zu den Kosten der Reparatur vor Ort stehen. ORF, trägt die Kosten des Transports der Ware zur ORF, und von dort zurück bzw. die Kosten der Anfahrt zum Kunden, wenn die Instandsetzung nur dort stattfinden kann.
Unternehmer iSd § 14 BGB und Kaufleute iSd HGB haben die im Verhältnis zum Kaufpreis und zu den Mängelbeseitigungskosten in angemessenem Umfang stehenden Transportaufwendungen zu ersetzen.

9. Eigentumsvorbehalt

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Kunden werden nur soweit wie für das jeweilige Vertragsverhältnis erforderlich, erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies unabdingbare Voraussetzung für die Erledigung der Bestellung oder des Auftrages des Kunden ist und dies für den Kunden im Vorhinein offensichtlich sein muss. Dies gilt insbesondere, wenn Vertragsabschlüsse mit Dritten vermittelt werden sollen, die Mängelbehebung durch Dritte erledigt wird oder die Lieferung direkt vom Hersteller oder einem Zwischenhändler an den Kunden vorgenommen wird.

Die Daten werden, wenn sie zu dem vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werden und wenn der Kunde einer Speicherung zum Zwecke der Übermittlung von Informationen über Produkte und Leistungen der ORF, nicht ausdrücklich zugestimmt hat, gelöscht.

11. Sicherung der Datenübertragung

ORF verpflichtet sich, alle den Zahlungsverkehr betreffenden persönlichen Daten des Kunden, die elektronisch übermittelt werden, so zu verschlüsseln, dass Dritten der Zugriff unmöglich gemacht ist. Verzichtet der Kunde bei seiner elektronischen Bestellung auf Verschlüsslung oder kann er aus technischen Gründen keine Verschlüsselung vornehmen, darf auch ORF, auf eine Verschlüsselung dieser Daten, wenn sie diese an den Kunden zurückübermittelt, verzichten. Übermittelt der Kunde solche Daten anders als elektronisch, darf ORF, diese Daten auf dem selben Weg oder auf einem sicheren Weg weiter übermitteln.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Kunde Unternehmer iSd § 14 BGB oder Kaufmann iSd HGB ist wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Kassel vereinbart.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vertrages im Ganzen nicht.

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